Informationen:
Familienpflege
Die Familienpflege unterstützt Familien, in deren Haushalt
Haushaltshilfe (nach § 38 SGB V)
Die Haushaltshilfe unterstützt Familien für zunächst 4 Wochen, wenn eine weitere Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt dies nötig macht. Darüber hinaus wird die Haushaltshilfe gewährt, im Falle von
– Risikoschwangerschaften
– Mehrlingsgeburten
– Kur- bzw. Krankenhausaufenthalten der Erziehungsberechtigten
– Situationen besonderer krankheitsbedingter Belastungen oder
– psychischen Erkrankungen eines Erziehungsberechtigten
In diesen Situationen übernehmen unsere Mitarbeiter
– die Betreuung und Versorung der Kinder
– die Begleitung der Kinder zum Kindergarten/zur Schule
– die Betreuung bei den Hausaufgaben
– die Freizeitgestaltung und die Beaufsichtigung der Kinder
– die pflegerischen Aufgaben im Krankheitsfall
– die Erledigung der täglich anfallenden Arbeiten im Haushalt
– die Zubereitung von Mahlzeiten, Erledigung der Einkäufe und die Reinigung im Haushalt
Heike Hense
Pflegedienstleitung
ZAP – Warstein – Rüthen – Kallenhardt
Untere Steinpforte 30 a
59602 Rüthen
Tel.: 0 29 02 – 20 50
Fax:0 29 02 – 20 70
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